in einer Kurzmeldung im heutigen Kurier ist zu lesen, dass in Israel ein Gesetz auf den Weg gebracht wurde, das „Lautsprecherdurchsagen an Gotteshäusern von 23 Uhr bis 7 Uhr früh untersagen soll“. Daraufhin behaupten Sie: „Sollte das Parlament in Jerusalem mitspielen, wäre der Ruf des Muezzin bei Sonnenaufgang künftig verboten.“ Bei allem Respekt: Verfügt der Verfasser dieser Meldung über die Fähigkeit zu sinnerfassendem Lesen? Wie kommt man auf die absurde Schlussfolgerung, dass ein Verbot, den Gebetsruf zu bestimmten Tages- bzw. Nachtzeiten mittels Lautsprecher zu verstärken, ein Verbot des Gebetsrufs an sich bedeuten würde?
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Florian Markl
Mena Watch – der unabhängige Nahost-Thinktank