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Ehemaliger afghanischer Premier gegen Burkazwang

Der ehemalige afghanische Premierminister und Anführer der Islamischen Partei Gulbuddin Hekmatyar
Der ehemalige afghanische Premierminister und Anführer der Islamischen Partei Gulbuddin Hekmatyar (© Imago Images / Kyodo News)

Gulbuddin Hekmatyar ruft die Taliban öffentlich dazu auf, die von ihnen verhängten Kleidungsverordnungen aufzuheben und den Schulbesuch für Mädchen zu erlauben.

Der ehemalige afghanische Premierminister und Anführer der Islamischen Partei Gulbuddin Hekmatyar sprach sich am 3. Juni auf dem YouTube-Kanal des Senders Barya TV gegen die von den Taliban verhängte Zwangsverschleierung aus, da Religion und Glaube nicht mit Macht und Gewalt aufgezwungen werden dürften.

»Der Dschihad wird nicht geführt, um den Menschen den Islam mit Gewalt aufzuzwingen. Begehen Sie nicht diesen Fehler! Der Dschihad ist nicht dafür da. Er richtet sich gegen die Tyrannen, um die Unschuldigen zu schützen. Er dient der Freiheit der Unschuldigen. (…)

Der Dschihad richtet sich gegen diejenigen, die Waffen benutzen und Lügen verteidigen, die die Unschuldigen in Abhängigkeit zwingen und Taghout [Götter der Feinde Mohammeds, Anm. Mena-Watch] akzeptieren. Wenn der Taghout-Polytheismus an sein Ende gelangt und der absolute Frieden hergestellt ist, dann haben die Menschen die Macht, jeden Weg zu wählen, den sie möchten.«

Zwingt man den Menschen religiöse Vorschriften – wie die Kleider, die sie tragen müssten oder die Art, wie sie ihre Leben zu führen hätten – auf, so Hekmatyar in seiner von MEMRI übersetzten Ansprache weiter, »dann werden die Menschen das ablehnen«.

»Brüder und Schwestern, wir empfehlen den Vertretern des Islamischen Emirats, den Afghanen und hier speziell den Mädchen und Frauen keine spezifische Kleidung aufzwingen, für die es keinen expliziten Text und kein explizites Verbot im Koran und in der Sunna gibt und die wir nicht im Koran oder den authentischen Hadithen [Aussprüchen; Anm. Mena-Watch] des Propheten finden.«

Unter den Gelehrten und Juristen der hanafischen Rechtsschule gebe es den mehr oder weniger durchgängigen Konsens, dass eine Bedeckung des Gesichts, der Hände und der Füße nicht vorgeschrieben sei, weil diese »nicht als private Körperteile betrachtet« würden.

Auch für die Ansichten der Taliban, dass Mädchen und Frauen keine Schuldbildung genießen dürfen, gebe es keine religiöse Grundlage, schloss Hekmatyar seine Ausführungen:

»Warum sollten wir dann auf solch seltenen und ungewöhnlichen Ansichten beharren, die erst vor ganz kurzer Zeit aufkamen und nur von einer Minderheit von Gelehrten vertreten werden, die Frauen ihr legitimes Recht auf Ausbildung entziehen wollen?

Bitte lösen Sie dieses Problem. Verhängen Sie nicht über die Hälfte der afghanischen Bevölkerung solche Dinge, die weder von Allah noch von seinem Propheten gefordert wurden.«

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