Diskriminierung von Palästinensern, die niemanden interessiert

Von Stefan Frank

„Innerhalb von 46 Tagen“ nach den Parlamentswahlen – die nach langer Verzögerung am 6. Mai stattfinden sollen – könnte der Libanon sein Staatsangehörigkeitsrecht reformieren, um die herrschende Diskriminierung von Frauen zu beenden und es ihnen zu ermöglichen, die libanesische Staatsangehörigkeit an ihre Kinder weiterzugeben. Das hat Außenminister Gébran Bassil, der Vorsitzende der Freien Patriotischen Bewegung (der zweitgrößten Partei des Landes)  am 21. März, dem libanesischen Muttertag, in Aussicht gestellt. Laut einem Bericht der Vereinten Nationen ist der Libanon einer von 26 – zumeist muslimischen – Staaten weltweit, in denen Frauen ihre Staatsangehörigkeit nicht an ihre Kinder weitergeben können.

Laut dem geltenden Staatsangehörigkeitsgesetzes aus dem Jahr 1925 kann ein libanesischer Mann seine Staatsangehörigkeit sowohl an seine Ehefrauen als auch an seine Kinder weitergeben. Die Kinder libanesischer Mütter, welche nicht mit einem libanesischen Mann verheiratet sind, können hingegen nur dann als Libanesen anerkannt werden, wenn sie unehelich geboren sind – etwas, das in der libanesischen Gesellschaft geächtet ist. Nicht die libanesische Staatsangehörigkeit zu besitzen, führt zu erheblichen Nachteilen im Beruf, bei der Bildung und der Gesundheitsversorgung. Berichten zufolge ist vielen libanesischen Frauen, die ausländische Männer heiraten, das Staatsangehörigkeitsrecht unbekannt: dass ihre Kinder keine Libanesen sind, erfahren viele erst, wenn sie sie nach der Geburt registrieren wollen und auf dem Amt erfahren, dass das nicht möglich ist.

Ein Bericht der libanesischen Tageszeitung An-Nahar zeigt die Schikanen, denen libanesische Familien ausgesetzt sind, in denen der Vater kein Libanese ist:

„Nachdem sie im Alter von 20 Jahren einen Amerikaner geheiratet und ein paar Jahre in den USA gelebt hatte, um ihr Studium zu beenden, entschied sich Nadera Nahas, die Mutter eines Fünfjährigen, 1995 dazu, mit ihrer Familie in ihr Heimatland Libanon zurückzukehren. Ihr Überschwang wich jäher Enttäuschung, als sie herausfand, dass ihr Sohn nicht ohne Visum in den Libanon einreisen kann. (…) Im Libanon konnte ihr Mann, der Ingenieur ist, keinen Job finden, da er nicht die libanesische Staatsangehörigkeit hat und darum nicht dem libanesischen Ingenieursverband beitreten kann. Darum musste er, um seine Familie zu versorgen, von dieser getrennt leben; 2001 reiste er nach Saudi-Arabien. Trotzdem stand Nahas weiter unter dem Druck, ihren nun zwei Söhnen ein gutes Leben zu ermöglichen: sicherstellen, dass ihre Papiere und Reisepässe alle drei Jahre verlängert werden, für die Krankenversicherung ihrer Kinder zahlen, weil die Regierung das nicht tut, und zu versuchen, die Frage ihrer Söhne zu beantworten: Warum sind wir keine Libanesen wie alle unsere Freunde?“

 Es gibt noch dramatischere Fälle. Eine Frauenrechtlerin berichtet:

„Ich traf Frauen, deren Ehemänner ihre Staatsangehörigkeit nicht auf ihre Kinder übertragen können, sodass die Kinder staatenlos sind. Das einzige Rechtsdokument, das diese Kinder haben, ist ein Papier des örtlichen Bürgermeisters, in dem er anerkennt, dass sie existieren. Obwohl sie als Kinder libanesischer Mütter geboren wurden und ihr ganzes Leben im Libanon verbracht haben, bedeutet ihr ‚unterdrückter Status’ – den sie wahrscheinlich auch an ihre eigenen Kinder weitergeben werden –, dass sie keine Rechte haben. Alle Frauen, die ich traf, sprachen über den Schmerz, die Demütigung und den Zorn gegenüber den libanesischen Behörden und der Gesellschaft, den sie empfinden, weil diese sie und ihre Kinder als Bürger zweiter Klasse behandeln.“

Diskriminierung von Palästinensern, die niemanden interessiertSollte das libanesische Staatsbürgerschaftsrecht tatsächlich reformiert werden, könnte das für Zehntausende Menschen im Libanon enorme Erleichterungen bringen. Nicht gelten soll dies aber für libanesische Frauen, die mit einem Palästinenser oder Syrer verheiratet sind. Es müsse vermieden werden, so Gébran Bassil, dass sich Palästinenser und Syrer „dauerhaft ansiedeln“.

Die palästinensischen „Flüchtlinge“ im Libanon – meist Nachfahren der Flüchtlinge des Arabisch-Israelischen Krieges von 1948 – geben ihren „Flüchtlings“-Status von Generation zu Generation weiter. So wollen es auch die Statuten der UNRWA, dem Palästinenserhilfswerk der Vereinten Nationen, das für die Versorgung der „Flüchtlinge“ zuständig ist: Eine Eingliederung in die Gesellschaft gehört ausdrücklich nicht zu seinem Auftrag; vielmehr sollen die „Flüchtlinge“ eines Tages nach „Palästina“ „zurückkehren“. Im Libanon sind sie völlig rechtlos: Sie dürfen nicht arbeiten, keine Häuser und keinen Grundbesitz erwerben, nicht zur Schule gehen. Sie dürfen nicht einmal das Wenige, das sie besitzen, an ihre Kinder vererben. Da sie und ihre Kinder keine registrierten Bürger sind, kann laut libanesischem Recht nichts vererbt werden; alles, was sie haben, wird nach ihrem Tod vom Staat konfisziert.

„Der libanesische Staat ist dem Recht auf Rückkehr der palästinensischen Flüchtlinge und geflohenen Syrer verpflichtet“, sagt Bassil, „also müssen wir die Konsequenzen berücksichtigen, die das Erteilen der Staatsbürgerschaft hätte.“

Mehr zum Thema auf Mena Watch: Terrorgefahr: Libanon baut Mauer um Palästinenser-Lager

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