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Die verkleideten Pilger – Anti-israelischer Tourismus (Teil 3)

EAPPI-Aktivisten an der Klagemauer (© DMU Project)

Die Aktivisten des „Ökumenischen Begleitprogramms in Palästina und Israel“ (EAPPI) treten als Menschrechtsaktivisten auf und verfolgen eine antiisraelische Politik.

Ein unlängst publizierter Bericht von NGO-Monitor analysiert die Aktivitäten der Gruppierung und macht so deren Agenda der Öffentlichkeit zugänglich. (Teil 1 und Teil 2 des Artikels wurde kürzlich hier und hier veröffentlicht.)

Die von Pater Gabriel Naddaf, dem ehemaligen Leiter des Christian Empowerment Council, dem DMU-Projekt und von NGO Monitor vorangetriebene Aufdeckung der EAPPI-Aktivitäten, veranlassten verschiedene Behörden in Israel dazu, dessen illegale – weil von Personen mit Touristenvisa ausgeführte – Aktivitäten zu bekämpfen. Die von den Organisationen und Behörden ergriffenen Maßnahmen schadeten dem EAPPI-Programm, reduzierten das Ausmaß seiner Aktivitäten und antiisraelischen Veröffentlichungen, indem sie den Rahmen der Handlungsfreiheit einschränkten, die EAPPI unter dem Deckmantel einer offiziellen Organisation vormals genießen konnte. Allerdings befinden sich EAPPI-Aktivisten immer noch in der Westbank und dokumentieren auf illegale Weise militärische Aktivitäten oder provozieren an Samstagen jüdische Gemeinden, zu denen sie sich ausgerechnet am Sabbat (jüdischen Wochenende) Zutritt verschaffen.

Darüber hinaus sind sie immer noch in Jerusalem anzutreffen, wenn auch nicht so frei wie in der Vergangenheit. Dort autorisieren sie sich selbst, Grenzpolizisten an den Toren zur Altstadt und Sicherheitskräfte an den Zugängen zur Westmauer des Tempels zu überwachen. Selbst an der Klagemauer sind sie in ihren beige-farbigen Westen anzutreffen. Es ist kein Zufall, dass die EAPPI-Büros vor einigen Jahren von einer Seitenstraße im christlichen Viertel der Altstadt von Jerusalem in ein geschlossenes Gebiet nahe der Kirche St. Anne verlegt wurden. In der Nachbarschaft befindet sich das muslimische Viertel und das Löwentor. Die katholische Kirche St. Anne steht unter der Souveränität der französischen Regierung. Auf diese Art schützt und fördert Frankreich die illegalen Aktivitäten der Organisation, wogegen das israelische Außenministerium noch keine Handhabe gefunden zu haben scheint.

Dennoch ist es wichtig anzumerken, dass auch Erfolge erzielt wurden – etwa in Form der Einreiseverweigerung nach Israel oder durch die Abschiebungen von EAPPI-Aktivisten, die mit ihren Aktivitäten gegen die Bestimmungen ihrer Touristenvisa verstoßen hatten. Die Fakten beweisen jedoch, dass diese Maßnahmen bislang nur einzelfallspezifische, nicht aber an die Wurzel des Problems heranreichende Reaktionen auf die missbräuchliche Vorgehensweise von EAPPI darstellen. So ist es etwa gängige Praxis der Aktivisten, nach dem Ablauf des dreimonatigen Touristenvisums nach Jordanien auszureisen, nur um für einen erneuten Aufenthalt nach Israel einzureisen. Andere kehren in ihre Herkunftsländer zurück, um innerhalb kurzer Zeit nach Israel zurückzukommen – was belegt, dass sie ihre Touristenvisa für die ihre Aktivitäten missbrauchen, anstatt um eine offizielle Akkreditierung als NGO-Vertreter anzusuchen.

So führt der NGO-Monitor-Bericht aus, dass EAPPI über „keine formell-rechtliche Registrierung im Einsatzland [Israel]“ verfüge. Stattdessen fungiere eine bloß „lokal registrierte Nichtregierungsorganisation als Sachwalter“ für das Programm. Um genau zu sein arbeitet EAPPI unter dem Deckmantel des Jerusalemer Büros des Inter Church Centre (JIC). Laut der EAPPI-Website ist das JIC, unter der Leitung von Yusef Daher, nicht nur in beratender Weise tätig, sondern organisiert auch die „Koordination [des EAPPI-Programms] mit den örtlichen Kirchen“.

Die verkleideten Pilger – Anti-israelischer Tourismus (Teil 3)
Verweigerung eines Touristenvisums

Angesichts solch bewusst verschleiernder und nicht rechtskonformer Praktiken muss die Frage der Einreiseverweigerung nach Israel und die Abschiebung von illegal als Touristen verkleideten Aktivisten erneut angesprochen werden. Der Anwalt Yotam Eyal vom Legal Forum geht auf dieses Problem ein, wenn er ausführt:

„Einer der grundlegenden Parameter der staatlichen Souveränität ist das Recht zu bestimmen, wer in das Land einreisen darf. Alle Länder der Welt sind sich darüber einig. Welcher Staat würde schon auf sein Recht verzichten zu entscheiden, ob eine Einreise möglich ist oder nicht? Nach diesem Verständnis werden in jedem Staat die Regularien für ein Einreisevisum von diesem selbst definiert. Der Staat legt die Kriterien fest und Visa werden an diejenigen vergeben, die sie erfüllen. Daher können Visa für diejenigen, die die Kriterien nicht erfüllen, auch widerrufen werden.

Der Staat Israel hat verschiedene Arten von Visa eingeführt. Die am häufigsten genutzte Variante ist das Touristenvisum, das einer Person einen Aufenthalt von mehreren Monaten gewährt. Da ein Touristenvisum, die am einfachsten zu erhaltende Einreisebewilligung ist, nutzen es die meisten ausländischen Aktivisten und tarnen sich somit als Touristen.

Neben dem Visum für Touristen gibt es noch weitere Varianten: Visa für Arbeit (bezahlt und nicht bezahlt), für religiöse Angelegenheiten oder für Studium. Es ist für alle vernünftigen Menschen nachvollziehbar und folgt jeder rechtlichen Logik, dass, wenn für ein bestimmtes Anliegen ein spezielles Visum erforderlich ist, dies bedeutet, dass diese Aktivität nicht über ein allgemeines Touristenvisum laufen kann. Daher ist die Durchführung solch einer Tätigkeit, wenn sie doch über ein Touristenvisum vonstattengeht, ein Verstoß gegen die Regularien der erteilten Einreisebewilligung und damit ein Grund für Ablehnung oder Rücknahme. Um eine besondere Überwachung und Befragung zu vermeiden, nutzen EAPPI-Aktivisten das Touristenvisum normalerweise trotz der Tatsache, dass der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) eine religiöse Organisation ist und trotz der Tatsache, dass sie einreisen, um für diese Organisation zu arbeiten (wenn auch nicht für Geld). Somit verletzen sie bereits bei ihrer Einreise die Visabestimmungen Israels.“

Teil 1 und Teil 2 des Artikels wurde kürzlich hier und hier veröffentlicht.

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