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Was hinter der Schwarzen Liste des UNO-Menschenrechtsrates steckt

Der Sitz des UNO-Menschenrechtsrates in Genf (Quelle: Pixabay)
Der Sitz des UNO-Menschenrechtsrates in Genf (Quelle: Pixabay)

Die UNO ist die einzige internationale Organisation, die der Israel-Boykottbewegung eine Plattform bietet. Um das Wohl der Palästinenser geht es dabei nicht.

Von Ben Cohen

In den Hallen der Vereinten Nationen nennt man sie eine „Datenbank“, aber sie ist allgemein und genauer als „Schwarze Liste“ bekannt. Es ist eine Liste von mehr als 100 Unternehmen, die mit jüdischen Gemeinden und israelischen Unternehmen im Westjordanland Geschäfte tätigen. Gut vier Jahre nachdem sie zum ersten Mal angekündigt worden war, wurde sie am vergangenen Mittwoch vom UNO-Menschenrechtsrat veröffentlicht.

Angesichts der Vielzahl autoritärer Staaten und Theokratien, aus der der UNHRC besteht, sowie seines berüchtigten „Item 7“ – dem in seiner Art einzigartigen Tagesordnungspunkt, der den Menschenrechtsrat fix dazu verpflichtet, sich mit angeblichen israelischen Untaten zu beschäftigen – ist die Veröffentlichung der Schwarzen Liste keine große Überraschung. Die im offiziellen Bericht von Michele Bachelet, der UNO-Hochkommissarin für Menschenrechte, geäußerte Begründung für ihre Erstellung ist jedoch eine genauere Betrachtung wert.

Zehn Kategorien anstößiger Tätigkeiten

Die Liste umfasst Unternehmen, die vom UNHRC als Komplizen bei der Förderung, dem Bau und der Instandhaltung „israelischer Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, und am besetzten syrischen Golan“ angesehen werden. Es gibt zehn Kategorien, die der UNHRC verwendet, um genau zu bestimmen, wie diese Komplizenschaft funktioniert. Wenn Sie also Geschäfte mit diesen jüdischen Gemeinden machen und in den Bereichen Bau, Abriss, private Sicherheit, Bankwesen, natürliche Ressourcen oder Transport „gelistete Aktivitäten“ ausüben, haben Sie gute Chancen, sich auf der Schwarzen Liste wiederzufinden.

Theoretisch ist die Schwarze Liste global angelegt und hat das Mandat, „Wirtschaftsunternehmen, unabhängig davon, ob sie in Israel, den besetzten palästinensischen Gebieten oder im Ausland ansässig sind, die die aufgeführten Aktivitäten in Bezug auf die besetzten palästinensischen Gebiete durchführen“, zu untersuchen. Aber wenn man die Liste der Unternehmen nach deren Herkunft aufschlüsselt, springen zwei Merkmale ins Auge.

Erstens: Von den 112 Unternehmen, die auf der Schwarzen Liste stehen, sind 95 israelische Unternehmen. Eine Mehrzahl der übrigen 17 ist amerikanisch, die restlichen setzen sich aus Europäern und einem thailändischen Unternehmen zusammen.

Zweitens: Obwohl zehn Kategorien angeführt werden, die laut UNHRC die Aufnahme in die Schwarze Liste rechtfertigen, fällt die überwiegende Mehrheit der aufgenommenen Unternehmen in nur drei der Kategorien. Diese sind: „Die Bereitstellung von Dienstleistungen und Versorgungsleistungen einschließlich des Verkehrs, die den Erhalt und die Existenz von Siedlungen unterstützen“ (Kategorie E); „Bank- und Finanzoperationen, die zur Entwicklung, Erweiterung oder Erhaltung von Siedlungen und ihren Aktivitäten beitragen, einschließlich Darlehen für den Wohnungsbau und für die Entwicklung von Unternehmen“ (Kategorie F); sowie die „Nutzung natürlicher Ressourcen, insbesondere von Wasser und Land, für geschäftliche Zwecke“ (Kategorie G).

Aufschlussreich ist, dass zwei der verbleibenden Kategorien auf der Schwarzen Liste gänzlich fehlen.

Es wurden keine Unternehmen gefunden, die „Gewinne und Reinvestitionen von Unternehmen, die ganz oder teilweise im Besitz von Siedlern sind, für die Entwicklung, Erweiterung und Erhaltung der Siedlungen“ (Kategorie J) vorgenommen haben. Und es gibt keine Unternehmen, die dafür verantwortlich gemacht werden, die „palästinensischen Finanz- und Wirtschaftsmärkte einzuschränken sowie Praktiken zu unterhalten, die palästinensische Unternehmen benachteiligen, u.a. durch Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie durch administrative und rechtliche Zwänge“ (Kategorie I).

Die ins Visier der Schwarzen Liste geratenen Unternehmen werden also für schuldig befunden, die israelische Wirtschaftstätigkeit in den umstrittenen Gebieten zu fördern, ihnen wird aber nicht der sehr viel spezifischere Vorwurf gemacht. die Wirtschaft der Palästinenser einzuschränken oder zu schädigen. Damit hat das wichtigste Menschenrechtsgremium der Vereinten Nationen einmal mehr bewiesen, dass seine „Solidarität“ mit den Palästinensern nicht in der Verbesserung von deren täglichem Leben durch Bildung, höhere Einkommen und andere Leistungen, besteht, sondern in der institutionellen Fixierung auf die physische Anwesenheit israelischer Zivilisten in den „besetzten Gebieten“. (…)

Die UNO als Propagandabühne

Die UNO ist die einzige internationale Institution, die der Israel-Boykottbewegung BDS eine Plattform bietet. Die BDS-Kampagne hat immer darauf bestanden, dass Israel in seiner Gesamtheit sanktioniert werden müsse, um dem Ende einer „Besatzung“ den Weg zu ebnen, die nicht 1967, sondern 1948 mit der Gründung des jüdischen Staates selbst begann.

Die Schwarze Liste, die jetzt vom UNHRC veröffentlicht wurde, nähert sich dieser Kampagne an. Ihr Ziel ist nicht die Schaffung eines palästinensischen Staates oder die Förderung der palästinensischen Wirtschaft, sondern die Delegitimierung Israels, indem die Taktik derer aufgegriffen wird, die das Existenzrecht Israel von vornherein in Frage stellen.

Allerdings passt die Veröffentlichung der Schwarzen Liste sehr gut zur gegenwärtigen Verweigerungshaltung der palästinensischen Diplomatie. In der Tat bieten die Vereinten Nationen mit ihrem Netzwerk von offiziellen Solidaritätskomitees, NGO-Konferenzen und internen Propagandaabteilungen, die das „Rückkehrrecht“ der palästinensischen Flüchtlinge in die Gebiete von 1948 propagieren, dieser Verweigerungshaltung der Palästinenser eine ideale Bühne.

Das war im Grunde schon immer der Fall. Dass ausschließlich diese Weltorganisation weiterhin als Fürsprecher der Palästinenser fungiert, zeigt nur, dass deren Sache in anderen Foren, die weit mehr Gewicht haben, gescheitert ist. Denn obwohl die Vereinten Nationen das offizielle palästinensische Narrativ von Enteignung und „zionistischer“ Besatzung befürworten und der rechtlichen Kriegsführung gegen Israel auf der internationalen Bühne den Anschein von Glaubwürdigkeit verleihen können, können sie den Palästinensern keine bessere Zukunft bieten.

Solange die Palästinensern auf diese Weise von den Vereinten Nationen als cause célèbre behandelt werden, werden sie damit fortfahren, Dialog und Verhandlungen als Formen des Verrats zu brandmarken. Wie die Resolution der Generalversammlung von 1975, die Zionismus mit Rassismus gleichsetzte, oder die Anti-Rassismus-Konferenz von Durban 2001, die sich auf Israel einschoss, kommt die Veröffentlichung der Schwarzen Liste durch den UNHRC einem Angriff auf die Legitimität Israels gleich, den kein anderer Mitgliedsstaat tolerieren sollte.

Rund 75 Jahre nach ihrer Schaffung wird die Weltorganisation weiter dadurch geschädigt, dass sie sich zum Vehikel derer macht, die behaupten, dass das jüdische Volk – im Gegensatz zu allen anderen Nationen auf der Welt – keinen rechtlichen und moralischen Anspruch auf eine souveräne Existenz hat.

(Der Artikel ist unter dem Titel „Breaking down the UNHRC blacklist“ zuerst beim Jewish News Syndicate erschienen. Übersetzung für Mena-Watch von Florian Markl.)

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