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Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus verharmlost Antisemitismus

Jerusalemer Erklärung: Kritik am Zionismus: Ja, Kritik an palästinensischem Nationalismus: Nein
Jerusalemer Erklärung: Kritik am Zionismus: Ja, Kritik an palästinensischem Nationalismus: Nein (© Imago Images / KHARBINE-TAPABOR)

Indem die Jerusalemer Erklärung palästinensischen Nationalismus unterstützt und zugleich Kritik am jüdischen Nationalismus für legitim erklärt, wendet sie doppelte Standards an.

Dana Barnett, BESA Center

Die Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus (JDA) ist das Produkt einer Gruppe internationaler Wissenschaftler, die sich seit Juni 2020 in einer Reihe von Online-Workshops des Van Leer Institute in Jerusalem mit Antisemitismus und verwandten Themen befasst haben.

Im Wesentlichen wirft das neue Dokument der Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) vor, den „Unterschied zwischen anti-semitischer Rede und legitimer Kritik am Staat Israel und am Zionismus“ zu verwischen. Infolgedessen delegitimiere die IHRA-Definition „gleichzeitig die Stimmen von Palästinenser:innen und anderen, einschließlich Jüd:innen, die sehr kritische An-sichten über Israel und den Zionismus haben.“

Das JDA wurde angeblich als Hilfsmittel zur Stärkung des Kampfes gegen Antisemitismus verfasst, weil „wirklich ein großer Bedarf an Klarheit über die Grenzen legitimer politischer Äußerungen und Handlungen in Bezug auf Zionismus, Israel und Palästina“ bestehe. Die JDA wird als Alternative vorgestellt, als Korrektiv für „die Unzulänglichkeiten der IHRA-Definition.“

Nirgendwo in der IHRA-Definition werden Palästinenser erwähnt; auch BDS wird nicht erwähnt. Es gibt jedoch drei Klauseln, die so ausgelegt werden können, dass sie auf die Aktionen von Palästinensern und pro-palästinensischen Aktivisten zutreffen. Diese sind:

  • die Leugnung des Rechts des jüdischen Volkes auf nationale Selbstbestimmung, z. B. durch die Behauptung, dass die Existenz eines Staates Israel ein rassistisches Unterfangen ist
  • die Anwendung doppelter Standards, indem von Israel Verhaltensweisen verlangt werden, die von keiner anderen demokratischen Nation erwartet oder gefordert werden
  • der Vergleich der israelischen Politik mit der Politik der Nazis.

Pro-palästinensische und anti-israelische Aktivisten und Organisationen beschweren sich seit langem über die IHRA-Definition, weil sie in ihrer Fixierung auf Israel als einem grundsätzlich illegitimen Staat und in ihrer pauschalen Leugnung des Rechts der Juden auf Selbstbestimmung die Prämisse ablehnen, dass Antizionismus Antisemitismus sei. (…)

Was den Inhalt betrifft, so ist die JDA im Wesentlichen eine pauschale Verurteilung der IHRA-Definition. Einige Punkte stechen hervor. Die Erklärung beschuldigt die IHRA-Definition des Fehlverhaltens, weil sie Kritik an Israel als antisemitisch betrachte. In der IHRA-Definition heißt es jedoch eindeutig: „Kritik an Israel, die ähnlich wie die an einem anderen Land geäußert wird, kann nicht als antisemitisch angesehen werden.“

Die JDA schlägt vor, dass „Institutionen, die die IHRA-Definition bereits übernommen haben, (…) unseren Text als Hilfsmittel zu ihrer Interpretation nutzen“ können. Allerdings wird nicht erklärt, warum eine Institution, die die IHRA-Definition angenommen hat, die JDA-Fassung, die sich gegen erstere ausspricht, annehmen sollte. (…)

Das Hauptproblem des JDA ist die Behauptung, dass „die Kritik oder Ablehnung des Zionismus als eine Form des Nationalismus“ nicht „per se antisemitisch“ sei. Sie verrät allerdings ihre Voreingenommenheit, indem sie es verabsäumt, auch nur eine andere Form des Nationalismus außer dem jüdischen abzulehnen. [Im Gegenteil unterstützt sie sogar den palästinensischen Nationalismus, indem sie explizit einen Staat für Palästinenser fordert, sei es nun „in zwei Staaten, einem binationalen Staat, einem einheitlichen demokratischen Staat, einem föderalen Staat oder in welcher Form auch immer; Anm. Mena-Watch.] (…)

Ironischerweise lehnte eine führende palästinensische Gruppe die JDA ab, auch nachdem sich ihre Verfasser so verbogen hatten, um die Palästinenser zu beschwichtigen. Nach Ansicht des palästinensischen BDS-Nationalkomitees, der höchsten Autorität in Sachen BDS, weise das Dokument inhärente Mängel auf:

  • Die JDA schließe die palästinensische Perspektive aus, wie sie von den Palästinensern selbst zum Ausdruck gebracht wird. „Einige Liberale versuchen immer noch, Entscheidungen, die uns zutiefst betreffen, ohne uns zu treffen. Die Palästinenser können nicht zulassen, dass welche Definition von Antisemitismus auch immer dazu verwendet wird, das Eintreten für unsere unveräußerlichen Rechte zu kontrollieren oder zu zensieren“, einschließlich „unserer Geschichte des Kampfes gegen Siedlerkolonialismus und Apartheid.“
  • Die JDA unterlasse es zu erwähnen, dass „weiße Vorherrschaft und die extreme Rechte die Hauptverantwortlichen für antisemitische Angriffe sind“.
  • Die JDA-Leitlinien versuchen immer noch, „einige kritische Äußerungen über Israels Politik und Praktiken zu kontrollieren, wobei sie die notwendige Unterscheidung zwischen Feindseligkeit oder Vorurteilen gegenüber Juden einerseits und legitimer Opposition gegen die israelische Politik, Ideologie und das Unrechtssystem andererseits nicht vollständig aufrechterhalten.“ (…)

Die JDA versuchte, die Palästinenser zu beschwichtigen, indem sie behauptete, Antizionismus sei nicht antisemitisch. Aber für die die Führung der Palästinenser und palästinensische Aktivisten ist das Haarspalterei. Ihrer Ansicht nach sind sowohl die IHRA als auch die JDA von Natur aus fehlerhaft, weil beide Definitionen die Grundvoraussetzung akzeptieren, dass Juden ein Recht auf einen jüdischen Staat haben.

Die Genannten lehnen das jüdische Recht auf Selbstbestimmung in jeder Form strikt ab. Wie auch immer die pro-palästinensischen Verfasser der JDA es drehen und wenden wollen, diese Ansicht ist grundsätzlich antisemitisch.

(Aus dem Artikel The Jerusalem Declaration on Antisemitism Is Itself Antisemitic“, der beim BESA Center erschienen ist. Übersetzung von Alexander Gruber.)

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