In einem syrischen Militärkrankenhaus soll der Angeklagte Menschen gefoltert und getötet haben, seit 2015 lebte er in Deutschland.
Frank Jansen, Der Tagesspiegel
Beide Geschichten künden von der extremen Brutalität im syrischen Bürgerkrieg. Die Bundesanwaltschaft hat jetzt gegen einen Arzt, der in Militärkrankenhäusern in Syrien eingelieferte Häftlinge gefoltert haben soll, Anklage wegen des Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhoben. Das ist ein Novum. Erstmals klagt die Bundesanwaltschaft einen Syrer an, der eigenhändig für das Regime von Diktator Assad gefoltert haben soll.
Im zweiten Fall geht es um eine deutsche Dschihadistin, die sich bei der Terrormiliz „Islamischer Staat“ an der Versklavung einer gefangengenommenen Jesidin und ihrer zwei Kinder beteiligt haben soll. Hier lautet die Anklage der Bundesanwaltschaft unter anderem auf Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit. (…)
Der Arzt Alaa M. wurde im Juni 2020 in Hessen festgenommen. Er war 2015 in Deutschland eingereist – nicht als Geflüchteter, sondern mit einem Visum der deutschen Botschaft in Beirut. (…) Die Bundesanwaltschaft kam dem Mann durch Aussagen syrischer Folteropfer auf die Spur. Auch zwei ehemalige Kollegen von M. aus dem Militärkrankenhaus in der syrischen Stadt Homs belasteten Alaa M. Die Bundesanwaltschaft nennt nun 18 Fälle von Folter.
(Aus dem Artikel „Bundesanwaltschaft klagt syrischen Arzt und deutsche IS-Frau an“, der vom Tagesspiegel veröffentlicht wurde.)