Diese Diskriminierung wegen seiner Nationalität will der geschmähte Kunde nicht hinnehmen und klagt vor dem Landgericht Frankfurt. In ähnlichen Fällen waren bereits schon andere Israelis in den USA und der Schweiz gegen Kuwait Airways vor Gericht gezogen und hatten gesiegt. Sowohl in den Vereinigten Staaten als auch bei den Eidgenossen wurde das Geschäftsgebaren der Kuwait Airways Corporation (KAC) als nicht hinnehmbare Diskriminierung eingestuft. Doch nach dem ersten Verhandlungstag erscheint es eher fraglich, ob es in Deutschland zu einem ähnlichen Urteilsspruch kommt. In seinen Fragen an die Anwälte des Klägers und der Airline ließ der Vorsitzende Richter Wolfram Sauer im Gegenteil Verständnis für die Haltung von KAC durchblicken: Die müsse sich nun mal an die Gesetzes ihres Heimatlandes halten, argumentierte der Richter. ‚Ich muss mich ja auch an deutsche Gesetze halten, wenn ich im Ausland unterwegs bin, sonst bekomme ich zu Hause Ärger‘, so Sauer. (…) Auch der Hinweis auf das in Deutschland geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ließ der Richter nicht gelten: ‚Das deutsche Gesetz verbietet die Diskriminierung wegen Rasse, Religion oder sexueller Ausrichtung. Von Staatsangehörigkeit steht da nichts.‘“ (Hannelore Crolly: „Fluggesellschaft nimmt Israeli nicht mit – Richter zeigt Verständnis“)
