‚Aus unserer Sicht ist die Bundesrepublik verfassungsrechtlich verpflichtet, unseren Mandanten nach Deutschland zurückzubringen‘, teilten die Anwälte am Mittwoch mit. Jedoch wolle Deutschland aus politischen Motiven heraus nicht handeln. Die Bundesrepublik versuche, sich durch ‚taktisches Nichtstun und durch scheinheilige Argumente‘ ihrer Pflicht zu entziehen, betonten sie. Diese Pflicht zum Handeln ergebe sich nicht nur aus der Staatsbürgerschaft, sondern auch aus anderen Grundrechten. Ihren Mandanten erwarte im Irak im Falle einer Verurteilung die Todesstrafe, heißt es in der Mitteilung der Anwälte weiter. Das sei unstreitig und der Bundesrepublik bekannt. Beim Generalbundesanwalt werde ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann geführt. Die Bundesrepublik habe aber weder seine Auslieferung beantragt noch irgendwelche Bemühungen entfaltet, ihn nach Deutschland zu bringen. Ein Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigte dem hr den Eingang der Klage. Sie falle in den Bereich des Konsularrechts, das Verpflichtungen des Staates gegenüber seinen Bürgern im Ausland regelt. Laut dem Sprecher ist dies der erste Fall, in dem ein mutmaßlicher IS-Kämpfer auf Rückholung klagt. Die Klage wurde in der Hauptstadt eingereicht, weil hier die Bundesregierung ihren Sitz hat. (…)
Über den Umgang mit gefangenen IS-Kämpfern wird international seit längerem diskutiert. Die Kurden beschweren sich über mangelnde Kooperation bei der Rücknahme gefangener IS-Kämpfer, auch aus Deutschland.“ (Bericht von hessenschau.de: „Offenbacher IS-Kämpfer verklagt Bundesrepublik auf Rückholung“)