Der ehemalige Vernehmungschef des syrischen Geheimdienstes, Anwar Raslan, wurde wegen zahlreicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Haft verurteilt.
Vor bald zwei Jahren, im April 2020, begann im Oberlandesgericht Koblenz der Prozess gegen Anwar Raslan, der als militärischer Befehlshaber und Vernehmungschef im Al-Khatib-Gefängnis in Damaskus tätig war. Der heute 58-jährige Raslan wird für die Folterung Tausender Menschen verantwortlich gemacht.
Die Anklage warf ihm Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor, da er, wie zahlreiche Zeugen während des Prozesses berichteten, Gefängnisinsassen gefoltert und getötet hatte. Dem Gericht lagen auch Tausende Fotos vor, die ein ehemaliger syrischer Militärfotograf heimlich aufgenommen und aus dem Land geschmuggelt hatte.
Nachdem das Gericht auf Antrag der Bundesanwaltschaft »eine besondere Schwere der Schuld« anerkannt hatte, wird der Syrer wohl für den Rest seines Lebens inhaftiert bleiben.
Dieser Prozess ist insofern bemerkenswert, als seine Grundlage auf dem »Weltrechtsprinzip« des Völkerstrafrechts beruht, durch das es möglich ist, Straftaten zu verfolgen, auch wenn sie in anderen Staaten verübt wurden. Eine Verhandlung durch den Internationalen Gerichtshof in Den Haag wurde durch das Veto von Russland und China verhindert.
In Deutschland konnte Anwar Raslan deshalb zur Verantwortung gezogen werden, weil er nach einer legalen Einreise im Jahr 2014 hier lebte. Dies wurde ihm insofern zum Verhängnis, als er 2019 in Deutschland von ehemaligen Opfern als deren Folterer erkannt und inhaftiert wurde.
Der Prozess erregte internationales Aufsehen, stand doch zum ersten Mal ein Vertreter des syrischen Regimes im Ausland vor einem Richter. Für die innenpolitische Sprecherin der deutschen Grünen, Lamya Kaddor, gilt das Urteil als »Meilenstein des Völkerrechts«, wie die Legal Tribune Online berichtet. Auch Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International begrüßten den Prozessausgang.