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Der Internationaler Strafgerichtshof und ein Staat „Palästina“, den es nicht gibt

Fatou Bensouda, Chef-Anklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs. (imago images/Pacific Press Agency)
Fatou Bensouda, Chef-Anklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs. (imago images/Pacific Press Agency)

Wegen der Corona-Epidemie kann der IStGH nicht bis Ende März entscheiden, ob Ermittlungen gegen Israel wegen angeblicher Kriegsverbrechen fortgeführt werden.

Ariel Kahana, Israel Hayom

Fatou Bensouda, die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs, kündigte am Sonntag an, dass die Entscheidung über die Einleitung umfassender Ermittlungen gegen Israel wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen um mindestens einen Monat verschoben wird. Der Grund dafür sei die globale Coronavirus-Pandemie.

Bensouda hätte ihre Entscheidung am 30. März vorlegen sollen. Das Dokument soll sich mit allen eingelangten Eingaben und Stellungnahmen zu der Causa befassen und könnte 1.800 Seiten lang sein. Die Pandemie habe Den Haag jedoch zur Schließung gezwungen, weswegen Bensouda um eine Verlängerung der Frist bis zum 30. April gebeten hat. (…)

Bensouda argumentiert, dass es eine „ausreichende Grundlage“ für die Eröffnung einer Untersuchung von Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit israelischen Militäraktionen im Gazastreifen und dem israelischen Siedlungsbau im Westjordanland gebe. Sie hat vor der Fortführung des Falles aber darum gebeten, festzustellen, ob die territoriale Zuständigkeit des Gerichts gegeben ist.

Diese Frage ist von zentraler Bedeutung, da Den Haag nur für Länder zuständig ist, die das Römische Statut unterzeichnet haben, das die vertragliche Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs bildet. Israel gehört nicht zu den Unterzeichnern. Die Palästinensische Autonomiebehörde trat dem Statut im Jahr 2015 mit dem ausdrücklichen Ziel bei, Vertreter Israels vor den Internationalen Gerichtshof zu bringen.

Die Kernfrage ist, ob die Vorverfahrenskammer des IStGH „Palästina“ als Staat betrachtet und, wenn dem so wäre, welches Territorium dieser Staat ihrer Ansicht umfassen würde. Da es keinen offiziellen „Staat Palästina“ gibt, wäre der IStGH theoretisch verpflichtet, die Weiterführung der Untersuchung wegen mangelnder Zuständigkeit abzulehnen.

Citing corona pandemic, ICC delays proceedings against Israel

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