Bewaffnete Gruppen, darunter auch solche, die in Ministerien integriert sind, haben medizinisches Personal angegriffen, bedroht und sogar ungesetzlich ihrer Freiheit beraubt. Ärzte und andere Krankenhausmitarbeiter werden von Kämpfern beleidigt, eingeschüchtert und geschlagen, die darauf bestehen, dass die verletzten Angehörigen ihrer Gruppen und deren Verwandte bevorzugt behandelt werden. (…) Den Bestimmungen des Völkerrechts zufolge, die in bewaffneten Konflikten Geltung haben, müssen Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen, medizinisches Personal und Krankentransporte respektiert und zu allen Zeiten geschützt werden. Angriffe auf sie sind untersagt. (…) Zudem garantiert das Völkerrecht jedem ohne Ansehen der Person das Recht auf den bestmöglichen körperlichen und psychischen Gesundheitszustand.
Der Bericht fordert alle Konfliktparteien dazu auf, bei der Planung und Durchführung militärischer Operationen dafür zu sorgen, dass diese sich nicht auf medizinische Einrichtungen und Mitarbeiter auswirken bzw. deren Auswirkungen auf sie zumindest minimiert werden. Die Einheitsregierung wurde außerdem aufgefordert, effektive Pläne zu entwickeln und umzusetzen, um den Gewalttaten, Angriffen und Drohungen gegen Gesundheitsdienstleister entgegenzuwirken und diejenigen, die für derartige Angriffe verantwortlich sind, zur Rechenschaft zu ziehen.“ (Bericht im Libyan Express: „UN report: Healthcare under attack in Libya“)