Seit einigen Monaten sieht sich renommierte Antisemitismusforscher der Indiana University, Günther Jikeli, Angriffen ausgesetzt, die weniger mit Wissenschaft zu tun haben als mit politischem Aktivismus.
Als einer der profiliertesten Antisemitismusforscher weltweit lehrt der Historiker und Soziologe Günther Jikeli an der Indiana University, wo er die Erna-B.-Rosenfeld-Professur am Institute for the Study of Contemporary Antisemitism innehat. Der an der TU Berlin promovierte Wissenschaftler hat sich durch Studien zur Geschichte und Gegenwart des Antisemitismus – von der Analyse muslimischer Judenfeindlichkeit über digitale Hassmilieus bis hin zu Arbeiten über Zwangsarbeit im Peenemünder Raketenprogramm – international einen Namen gemacht. Seine Publikationen und Auszeichnungen unterstreichen seinen Einfluss auf die internationale Forschung.
Seit einigen Monaten jedoch sieht sich Günther Jikeli Angriffen ausgesetzt, die weniger mit Wissenschaft zu tun haben als mit politischem Aktivismus. Unmittelbarer Auslöser war ein Vorfall in einer Zoom-Veranstaltung: Eine Studentin hatte statt ihres Videobilds einen Avatar, dessen Gesicht mit einer Kufiya, ähnlich dem ehemaligen Hamas-Sprecher Abu Obeida, vermummt war, eingeblendet. Über dem Bild prangte die Parole »Free Palestine«. Als Jikeli sie gemäß der universitären Vorgaben zu Sichtbarkeit und Teilnahmeverhalten aufforderte, ihre Kamera einzuschalten, weigerte sie sich, worauf sie von Jikeli aus der Sitzung ausgeschlossen wurde. Einige Kommilitonen protestierten und führten die Veranstaltung eigenständig fort.
Der Historiker begründete sein Vorgehen mit universitären Regeln zu »time, place, manner«, die in den USA den äußeren Rahmen für Demonstrationen und Protesthandlungen festlegen. Die Redefreiheit ist durch das First Amendment weit geschützt; Universitäten dürfen jedoch störende Verhaltensweisen unterbinden, solange dies inhaltsneutral geschieht.
Zudem verwies Jikeli auf Verpflichtungen aus Title VI des Civil Rights Act: Hochschulen müssen jüdische und israelische Studenten vor Einschüchterung schützen. Die Bildsprache der Studentin sei im aktuellen Kontext nach mehreren antisemitischen Gewalttaten, bei denen Täter »Free Palestine« riefen, objektiv geeignet, eine bedrohliche Atmosphäre zu erzeugen. Erst wenige Monate zuvor waren in Washington der Israeli Yaron Lischinsky und die US-Jüdin Sarah Lynn Milgrim vor dem Jüdischen Museum ermordet worden; auch dort rief der Täter »Free Palestine«.
Wenig später stellte dieselbe Studentin einen Antrag, universitäre Mittel für die Teilnahme an einer Fachkonferenz zu erhalten. Dort wollte sie ein Paper präsentieren, in dem Israel als »Siedlerkolonialstaat« angeklagt wird. Jikeli, als Programmdirektor für Jewish Studies zuständig, lehnte ab: Das Projekt sei methodisch schwach und liege außerhalb des Mandats des Studienbereichs. Forschung sei frei, betonte er, aber Fördermittel müssten zur Ausrichtung des Programms passen – so, wie Englisch- oder Geschichtsinstitute ebenfalls thematische Grenzen zögen.
Die Studentin wertete dies als Unterdrückung. In einem Mail an die Website Indystar schrieb sie: »Meine Interaktionen mit ihm [Jikeli] waren von Diskriminierung, Belästigung und Machtmissbrauch geprägt. Er hat mich wiederholt wegen meiner politischen Ansichten und meines wissenschaftlichen Engagements im Zusammenhang mit der palästinensischen Befreiung angegriffen, obwohl es sich dabei um geschützte Meinungsäußerungen handelt, die für meine akademische Arbeit von zentraler Bedeutung sind.«
Diese Äußerung belegt vor allem, dass es der Studentin nicht gelingt, ihr politisches Anliegen und die Wissenschaft voneinander zu trennen. Beides ist für sie offenbar eins. Hätte sie ihr Engagement für die Zerstörung des von ihr abgelehnten jüdischen Staates in ihrer Freizeit betrieben, hätte kein Hahn danach gekräht. Aber sie besteht darauf, ihre radikalen Ansichten als Wissenschaft geadelt zu sehen.
Die eigentliche Nachricht sollte hier sein, dass erneut eine Aktivistin versuchte, eine Lehrveranstaltung zu stören und eine Drohkulisse aufzubauen – ein Muster, das seit dem 7. Oktober 2023 an amerikanischen Universitäten häufig zu beobachten ist. Es ähnelt dem Vorfall an der Columbia University im Januar, als Vermummte ein Seminar zur israelischen Geschichte stürmten und antisemitische Flugblätter verteilten.
Konstruierte Affäre
Doch damit war die Konfrontation für den Historiker noch nicht beendet, da die Studentenzeitung Indiana Daily Student (IDS) daraus eine Affäre konstruierte, die den Wissenschaftler in die Defensive drängen sollte. Der journalistische Kniff bestand darin, zwei voneinander unabhängige Vorgänge künstlich miteinander zu verbinden: den Streit um den Zoom-Avatar und interne Personalentscheidungen der Universität.
Der Kanzler hatte im August überraschend die Leitung des Borns Jewish Studies Program neu besetzt und Jikeli an die Spitze gestellt – eine Entscheidung, die auf dem Campus diskutiert wurde. IDS-Autor Benjamin LeGrand nutzte die Gelegenheit und zog einen weiten Bogen: »Ein Vorfall während einer Zoom-Konferenz … unter Jikelis Leitung löste jedoch bei einigen Doktoranden und Dozenten Besorgnis aus.« Die Studentin wird in dem Beitrag mit den Worten zitiert, Jikeli treffe »Entscheidungen im Alleingang wie ein Autokrat. Und das ist gefährlich. Sehr gefährlich.«
Gefährlicher Autokrat, geht es noch eine Nummer größer? Ja. In einem Mail an die jüdische Nachrichtenagentur JTA schrieb sie: »Mir ist vollkommen bewusst, dass nicht jeder in diesem Programm … meine grundlegende moralische Überzeugung teilt, dass Besatzung, Apartheid und Völkermord inakzeptabel sind.«
Die Studentin wirft Dozenten und Kommilitonen, die mit ihren Methoden nicht übereinstimmen, also vor, Völkermord für akzeptabel zu halten und rühmt ihre vermeintliche moralische Überlegenheit. Sie zeigt damit, dass sie keinen Respekt vor Andersdenkenden hat und keinen Raum für akademische Diskussionen zulässt: Es gibt nur Gut und Böse. Abweichende Meinungen sind für sie kein notwendiger Pluralismus, sondern Zeichen eklatanter moralischer Schuld der anderen. Wer ihre radikalen Ansichten nicht unterschreibt, ist für Völkermord. Der Völkermord-Vorwurf gegen Israel ist die moderne Entsprechung der mittelalterlichen Vorwürfe der Brunnenvergiftung und des Gottesmordes.
Unterstützung und Angriff
In einem offenen Brief verurteilten über vierzig renommierte Wissenschaftler aus den Bereichen Jüdische Studien, Antisemitismusforschung und moderner Geschichte die Angriffe auf Günther Jikeli als »politisch motiviert und unbegründet«. Die Universität solle sein professionelles Urteil respektieren und sich nicht von Kampagnen treiben lassen.
Nun droht jedoch auch noch eine juristische Auseinandersetzung. Die Organisation Foundation for Individual Rights and Expression (FIRE), die häufig Universitäten wegen vermeintlicher Einschränkungen der Meinungsfreiheit verklagt, argumentiert in einem Brief an Jikeli, die Studentin habe ein politisches Symbol verwendet, das durch das First Amendment geschützt sei. FIRE verweist auf das Urteil Tinker vs. Des Moines von 1969, als der Supreme Court entschied, Schüler dürften schwarze Armbinden gegen den Vietnamkrieg tragen, solange dies nicht den Unterricht störe.
Doch die Analogie hinkt. Ein dauerhaft eingeblendetes politisches Bild in einem seminarbasierten Dialogformat ist keine passive symbolische Handlung, sondern eine visuelle Intervention, der sich niemand entziehen kann. Es wäre im Präsenzunterricht funktional vergleichbar mit einer Person, die maskiert im Raum sitzt, ein politisches Plakat hochhält und jede Interaktion verweigert. Keine amerikanische Gerichtsbarkeit würde dieses Verhalten als »stille Meinungskundgabe« werten.
Hinzu kommt: Universitäten haben nach Title VI die Pflicht, ein friedliches Lernumfeld zu gewährleisten. FIRE blendet aus, dass »Free Palestine« im aktuellen Klima als Drohung angesichts dokumentierter Fälle, in denen maskierte Täter denselben Slogan riefen, wahrgenommen werden kann.
Schließlich vermischt FIRE zwei unabhängige Vorgänge und unterstellt ohne Beleg einen »chilling effect«: Die Ablehnung der Reiseförderung sei Vergeltung für den Avatar-Vorfall. Doch zeitliche Nähe ersetzt keinen Nachweis. Universitäten dürfen fachliche Förderentscheidungen treffen; das ist ihr Auftrag.
Die Anrufung des Ersten Verfassungszusatzes erinnert in absurder Weise an den Film The Big Lebowski der Brüder Joel und Ethan Cohen. Walter Sobczak, ein exzentrischer Vietnamveteran (falls man ihm seine Geschichten glauben kann), und der Dude sitzen an der Theke eines Diners und diskutieren. Plötzlich schlägt Walter mit der Faust auf die Theke und brüllt: »What the fuck …«. Eine Kellnerin ermahnt ihn, leiser zu sein, da »dies ein Familienrestaurant« ist, worauf Walter entgegnet, der Supreme Court habe »jede Einschränkung der Redefreiheit für verfassungswidrig« erklärt.
Der Dude versucht vergeblich, zu beschwichtigen: »Walter, dies ist keine First-Amendment-Angelegenheit.« Die Kellnerin sagt: »Sir, wenn Sie sich nicht beruhigen, muss ich Sie bitten, zu gehen.« Walter ist weiter auf hundertachtzig: »Lady, ich hatte Kumpels, die mit dem Gesicht im Schlamm gestorben sind, damit Sie und ich dieses Familienrestaurant genießen können.« Der Dude kramt Geld aus seiner Tasche, legt es auf die Theke und sagt: »Ich bin hier raus.« Walter ruft ihm hinterher: »Hey, Dude, geh nicht weg. Das geht uns alle an, Mann.« Dann schreit er: »Das sind unsere grundlegenden Freiheiten!«
Verfolgende Unschuld
Während es im vorliegenden Fall der Studentin eben nicht um Diskriminierung politischer Ansichten ging, sondern um für alle geltenden, gültige Regeln in einem Seminar, versucht die Israelboykott-Bewegung BDS nie, den Anschein zu erwecken, nicht zu diskriminieren, sondern bekennt sich im Gegenteil offensiv dazu. Vor einigen Jahren etwa weigerte sich John Cheney-Lippold, ein Professor der Universität Michigan, einer Studentin das zugesagte Empfehlungsschreiben für ein Auslandssemester auszustellen, nachdem er erfahren hatte, dass sie es an einer Universität in Israel verbringen wolle. Ausdrücklich begründete er seine Weigerung mit dem von ihm unterstützten Boykott gegen Israel – und erhielt prompt Unterstützung und Beifall von gleichgesinnten Kollegen.
In Jikelis Fall suchen dieselben Leute nun nach Diskriminierung, wo keine ist. Das Prinzip der verfolgenden Unschuld: Jene, die andere diskriminieren und einschüchtern wollen, gerieren sich als Opfer von Diskriminierung und Einschüchterung. Das Anti-Israel-Racket will lautstark jeden Winkel der Universität besetzen, die Hörsäle, den Rasen, die Bibliotheken, die WhatsApp-Gruppen, das soziale Leben in Clubs und AGs, ja, sogar die Studentenwohnheime. Es ist tyrannisch. Wie die allgegenwärtigen Flaggen in totalitären Staaten, die an jeder Laterne und an jedem Bahnhof hängen, um daran zu erinnern, dass das Regime überall ist.
Günther Jikeli, ein international anerkannter Experte für Antisemitismus, ist nun selbst zur Zielscheibe dieses Treibens geworden. Von Mena-Watch um einen Kommentar gebeten, schrieb er: »Die Frage ist nicht nur, was von Jewish Studies gefördert werden sollte, sondern auch, wie Universitäten es schaffen können, wissenschaftliche Standards in der Forschung aufrechtzuerhalten, wissenschaftliche Diskussionen so zu ermöglichen, dass sie nicht zu politisierten Battles mit Slogans werden, und das alles möglichst selbstregulierend. Meines Erachtens sind dabei zwei Dinge zentral: einmal das Anstreben von wissenschaftlicher Exzellenz und zum anderen moralische Klarheit. Beides ist kompliziert.«






