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Assad beschränkt Pressefreiheit: Sechs Monate Haft für »Fake News«

Assad begrüßt den russischen Verteidigungsminister Sergei Shoigu
Assad begrüßt den russischen Verteidigungsminister Sergei Shoigu (© Imago Images / ITAR-TASS)

In Syrien wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das lange Haftstrafen für öffentlich geäußerte Kritik am eigenen Land vorsieht.

Vergangene Woche verlieh Syriens Präsident Baschar Al-Assad einem Gesetzesentwurf Rechtskraft, der mindestens sechs Monate Gefängnis für im Land lebende Staatsbürger vorsieht, die den Ruf des Landes unterminieren, indem sie »Falschinformationen« verbreiten.

Bislang drohten nur Syrern im Ausland Haftstrafen – meist in Abwesenheit – für das Verbreiten von Informationen, die dem Staat Schaden zufügen könnten. Mit dem neuen Gesetz droht nun auch den Syrern zu Hause ein Gefängnisaufenthalt, wenn ein Gericht zu dem Schluss kommt, sie hätten staatsschädigende Informationen verbreitet.

In einer von NPASyria zitierten Erklärung der Präsidentschaftskanzlei hieß es:

»Jeder Syrer, der bewusst falsche oder übertriebene Nachrichten publiziert, die das Prestige des Staates untergraben, soll mit einer Haftstrafe von mindestens sechs Monaten bestraft werden.«

Dieselbe Strafe sei für jeden Syrer vorgesehen, »der Nachrichten publiziert, die den Ruf eines Feindes des Staates verbessern«, hieß es in der Erklärung weiter. Das neue Gesetz führt auch eine Gefängnisstrafe in der Höhe von mindestens einem Jahr für jeden Syrer ein, »der sowohl schriftlich oder mündlich zur Abtretung eines Teils des syrischen Territoriums aufruft«.

Auch wenn die Verfassung Syriens keine Gesetze vorsieht, die die Meinungs- und Pressefreiheit einschränken, ist Kritik an der Regierung seit Jahrzehnten so gut wie unmöglich: Die Syrer »leben in Angst, verhaftet zu werden, wenn sie ihre Meinung öffentlich kundtun, wenn sie einer oppositionellen politischen Partei angehören, wenn sie für Medien arbeiten oder Menschenrechte verteidigen«, erklärte der UN-Menschenrechtsrat im März.

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