Von Florian Markl
Im schwedischen Parlament fand Außenministerin Margot Wallström klare Worte: Es müsse untersucht werden, ob „außergerichtliche Tötungen“ vorlägen. Von entscheidender Bedeutung sei eine „gründliche und glaubwürdige Ermittlung“, um etwaige Schuldige zur Verantwortung zu ziehen. Wallströms Aussage bezog sich freilich nicht auf den Anschlag von Hurghada, bei dem zwei Attentäter vor wenigen Tagen ein Hotel stürmten und drei Touristen, darunter einen Schweden, mit Messerstichen verletzten, bevor sie von Sicherheitskräften ausgeschaltet werden konnten. Einer der Angreifer wurde erschossen, der andere schwer verletzt. In diesem Fall, in dem es darum ging, einem Schweden das Leben zu retten, war von Wallström kein Vorwurf über „außergerichtliche Tötungen“ zu hören. Den erhob sie, nicht zum ersten Mal, nur gegen Israel, wo derartige Attentate seit Monaten auf der Tagesordnung stehen. So sieht die gegen den jüdischen Staat in Stellung gebrachte Doppelmoral aus: Werden westliche Touristen gegen Mordanschläge verteidigt, nimmt man das zur Kenntnis. Der Schutz des Lebens jüdischer Israelis wird dagegen unter Verbrechensverdacht gestellt.