„Ein ägyptisches Gericht urteilte am Sonntag auf Antrag der höchsten sunnitischen Religionsbehörde des Landes, dass ein Fernsehprogramm gegen die Scharia verstoße und nicht ausgestrahlt werden solle. Der Großimam der Religionsbehörde Ahmed al-Tayeb verlangte, dass die Behörden das von dem umstrittenen intellektuellen Reformer Islam Behairy präsentierte und vom Privatsender Al-Qahera Wel Nass ausgestrahlte Programm ‚Mit de Islam’ verbieten. Behairy kritisiere regelmäßig die Scharia.
Obwohl die Religionsbehörde auf Konferenzen für Toleranz und einen moderaten Islam eintritt, fordert sie regelmäßig das Verbot von Fernsehsendungen, in denen säkulare Ägypter gegenwärtige oder überkommene islamische Praktiken kritisieren. Behairy hat die konservativen Kleriker der Behörde in der Vergangenheit bereits mit Kritik an kanonischen religiösen Schriften und einigen der wichtigsten sunnitischen Gelehrten erzürnt. Er saß wegen ‚Beleidigung der Religion’ ein Jahr im Gefängnis und wurde Ende 2016 durch den Präsidenten begnadigt. Behairy kann gegen das Verbot seiner Sendung Einspruch einlegen.“ (Bericht auf Middle East Eye: „Egypt court orders ban of ‚anti-Islam‘ TV broadcast“)