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Ab wann darf Israel sich eigentlich verteidigen?

Ab wann darf Israel sich eigentlich verteidigen?„Für Deutschland gilt seit dem Ende des zweiten Weltkriegs das Prinzip ‚Nie wieder Täter‘. Das scheint auf dem ersten Blick die richtige Schlussfolgerung zu sein, sicherlich aus Augen eines Juden. Jedoch darf ‚Nie wieder Täter‘ nicht ‚Wir lassen andere Täter gegen Juden tun und machen, was sie wollen‘ bedeuten. Denn wenn dem so sein sollte, dann machte sich Deutschland heutzutage wieder schuldig gegen den Juden in der internationalen Staatengemeinschaft – Israel.

Im Falle des Konflikts zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas im Gazastreifen wird in erster Linie Israel an den Pranger gestellt, weil man angeblich unverhältnismäßig vorgehen würde. Nur: Was genau bedeutet eigentlich ‚verhältnismäßig‘ in einer asymmetrischen Konfliktsituation? Soll es etwa bedeuten, dass man als Armee eines demokratischen Landes darauf achten muss, dass man in der Selbstverteidigung nicht mehr Terroristen und von Terroristen vorgeschobene Zivilisten tötet, als man tote Zivilisten auf eigener Seite zu beklagen hat? Ist Israel unverhältnismäßig, weil es tausende Bunker und teure Raketenabwehrsysteme zum Schutz der Bevölkerung gebaut und entwickelt hat, statt alles Geld in offensive Raketen und Terrortunnel wie die Hamas zu verschwenden? Sind wir unfair, wenn wir uns mit scharfer Munition zur Wehr setzen gegen Tausende von Menschen, die gewaltsam den Versuch unternehmen, den Grenzzaun nieder zu reißen, um eventuell 300 Meter weiter in einem Kibbutz ein Massaker anzurichten? Sollten wir uns erst zur Wehr setzen, wenn der Zaun erst einmal durchbrochen ist und wir dann 3000 Menschen mit scharfer Munition vor dem Überfall auf den Kibbutz abhalten müssten? Wären 3000 Tote dann ‚unverhältnismäßig‘?“ (Arye Sharuz Shalicar: „Was bedeutet eigentlich ‚verhältnismäßig‘?“)

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