„Im Fall des iranischen Todesrichters Mahmud Schahrudi, der sich in Hannover medizinisch behandeln ließ (BILD berichtete), sind noch einige Fragen offen. Der Ayatollah, hochrangiges Mitglied der iranischen geistlichen Elite und früherer Justiz-Chef, war am 21. Dezember 2017 nach Deutschland eingereist – unter Wissen des Auswärtigen Amts. Nachdem der Ex-Bundestagsabgeordnete Volker Beck (Grüne) sowie mehrere Opfer Anzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Schahrudi stellten, verließ dieser mitsamt seiner Entourage am Donnerstag hastig das Land und flog zurück nach Teheran. Jetzt stellte Sven-Christian Kindler (32, Grüne) eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung, die BILD vorliegt.
Darin fragt er: In welcher Art (Rechtsgrundlage, Visumsart, rechtlicher Status, evtl. Zusagen zum rechtlichen Status) wurde Schahrudi die Einreise gestattet? Welche Stellen in der Bundesregierung waren in die Visumserteilung durch Information oder anderweitig einbezogen? ‚Der Fall Schahrudi ist noch längst nicht vorbei. Das gehört gründlich aufgearbeitet‘, begründet Kindler seine Anfrage gegenüber BILD.“ (Antje Schippmann: „Wer wusste von der Deutschlandreise des Todesrichters?“)