Darin fragt er: In welcher Art (Rechtsgrundlage, Visumsart, rechtlicher Status, evtl. Zusagen zum rechtlichen Status) wurde Schahrudi die Einreise gestattet? Welche Stellen in der Bundesregierung waren in die Visumserteilung durch Information oder anderweitig einbezogen? ‚Der Fall Schahrudi ist noch längst nicht vorbei. Das gehört gründlich aufgearbeitet‘, begründet Kindler seine Anfrage gegenüber BILD.“ (Antje Schippmann: „Wer wusste von der Deutschlandreise des Todesrichters?“)
