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Verfassungsschutz in Thüringen: „Die nuklearen Beschaffungsversuche des Iran sind kein Kavaliersdelikt“

„Das Bundesamt ist diesbezüglich ja schon sehr deutlich geworden: 2015 lagen die festgestellten illegalen Beschaffungsversuche weiterhin auf quantitativ hohem Niveau. Und das übrigens auch im internationalen Vergleich. Einerseits gilt das vor allem für Güter, die im Bereich Nukleartechnik eingesetzt werden können. Andererseits haben die Landesämter in ihren jeweiligen Berichten auch darauf hingewiesen, dass der Iran sogar versucht, Technologie für biologische und chemische Waffenprogramme auf dem deutschen Markt zu erwerben. (…)

Bei den Landesämtern sprechen wir von ‚illegalen Beschaffungsversuchen‘ für Nukleartechnik. Das berührt also sehr wohl grundlegende Verpflichtungen des Abkommens. Eine ernsthafte Prüfung der Sachverhalte und die Anwendung des Nuklearabkommens sind daher mehr als angezeigt. Deutlich wird jedenfalls – und das sind keine neuen Bedenken – dass es nicht ausreicht, dem Regime in Teheran nur zu vertrauen. (…) Die illegalen und konspirativen Beschaffungsversuche des Iran sind kein Kavaliersdelikt, und auch die Motive des Mullah-Regimes sind offen erkennbar. Vor allem sollten wir jetzt unsere eigenen Verhandlungspositionen und roten Linien ernst nehmen. Wir sollten damit aufhören, dem Iran mehr und mehr wirtschaftliche Zugeständnisse zu machen, und ihn stattdessen an der Missachtung des Nuklearabkommens, der Unterstützung des weltweiten Terrors, der Missachtung der Menschenrechte im eigenen Land und der Leugnung des Holocausts zu messen, statt immer neue Ausreden, Rechtfertigungen und Entschuldigungen für die Verstöße zu finden.“

(Stephan Kramer im Interview mit Johannes C. Bockenheimer: „Wir sollten dem Iran keine Zugeständnisse mehr machen“)

 

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