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Menschenrechte versus Flüchtlingsdeal

Menschenrechte versus FlüchtlingsdealDas Oberste Gericht Griechenlands hat entschieden, dass diese ranghohen Soldaten, die nur Stunden nach dem versuchten Putsch im vergangenen Sommer mit einem Hubschrauber aus der Türkei nach Griechenland geflohen waren, nicht an ihr Heimatland ausgeliefert werden dürfen. (…) Man könne nicht ausschließen, dass ihnen dort ein unfairer Prozess drohe, hieß es in der Urteilsbegründung. „Das war ein Sieg für die griechische Justiz und die Menschenrechte“, sagt Mylonopoulos. Den Offizieren drohe Folter und Haft in der Türkei. (…)

Der Oberste Gerichtshof in Athen hatte sich bei seiner Urteilsfindung zu den acht türkischen Offizieren ausschließlich darauf konzentriert, wie die Soldaten nach ihrer Auslieferung in die Türkei behandelt werden könnten. Ob sie bei dem versuchten Putsch mithalfen oder nicht, spielte dabei keine Rolle.

Auch andere Regierungen werden mit Erdogans Wut umgehen müssen. Denn über die Nato sind zahlreiche türkische Soldaten in den Mitgliedstaaten des Militärbündnisses stationiert. Insgesamt 150 dieser Soldaten, so heißt es bei der Nato, seien von der Türkei infolge des Putsches entlassen oder zurückgerufen worden.

Allein in Deutschland haben Medienberichten zufolge 40 ranghohe türkische Soldaten um Asyl gebeten. Der Konflikt um die Behandlung dieser Soldaten zeigt die Kernproblematik der derzeitigen Türkei-EU-Beziehungen: Soll Europa Menschenrechte einfordern oder die realpolitischen Interessen in den Vordergrund stellen im Umgang mit einem Autokraten, mit dem man einen Flüchtlingsdeal abgeschlossen hat?“ (Flora Wisdorff: „Streit über das Soldaten-Asyl droht außer Kontrolle zu geraten“)

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