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Wann ‚Israelkritik‘ antisemitisch ist

Von Florian Markl

Die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), zu deren Mitgliedern u. a. Österreich, Deutschland sowie 22 weitere EU-Staaten gehören, hat sich auf eine vorläufige Definition des Antisemitismus geeinigt. Darin wird auch auf ‚Israelkritik‘ eingegangen, die als eine Manifestation des Antisemitismus bezeichnet wird, sofern sie sich von Kritik unterscheidet, wie sie auch an anderen Ländern geübt wird. In den weiteren Erläuterungen werden einige Beispiele für einen derartigen, gegen den jüdischen Staat gerichteten Antisemitismus genannt:

  • die Beschuldigung des Volkes der Juden oder des Staates Israel, den Holocaust erfunden zu haben oder ihn zu übertreiben;
  • die Beschuldigung jüdischer Bürger, loyaler zu Israel oder zu jüdischen Anliegen zu stehen, als zu denen ihrer jeweiligen Nationen;
  • das Bestreiten des Selbstbestimmungsrechts des jüdischen Volkes, z. B. durch die Behauptung, der Staat Israel sei ein rassistisches Unterfangen;
  • das Anlegen von Maßstäben an das Verhalten des Staates Israel, die bei keinem anderen demokratischen Land Verwendung finden („double standards“);
  • die Verwendung von Symbolen und Bildern aus dem Repertoire des klassischen Antisemitismus (z. B. der Vorwurf des Gottesmordes oder Ritualmordbeschuldigungen), um Israel oder Israelis zu charakterisieren;
  • die Gleichsetzung gegenwärtiger israelischer Politik mit jener der Nazis;
  • Juden kollektiv für das Handeln des Staates Israel verantwortlich zu machen.

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