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Glaubensgemeinschaft diskriminiert Musliminnen

Glaubensgemeinschaft diskriminiert MusliminnenIn ihrer Fatwa (Rechtsgutachten) über das Tragen des Kopftuches geht die [Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich] selektiv vor, denn es werden nicht alle islamischen Positionen dargelegt. Die IGGiÖ erklärt vielmehr das Kopftuch zum Fard (streng verpflichtend), wie das rituelle Gebet oder das Fasten. Wer sich nach islamischem Glauben nicht an einen Fard hält, muss mit einer diesseitigen und/oder jenseitigen Strafe durch Gott rechnen. Daher ist diese Position der IGGiÖ eine implizierte Erpressung der Gläubigen mit dem großen Risiko, sie von ihrem Glauben abzubringen, indem man ihnen suggeriert, sie seien Frevler und große Sünder, wenn sie keine Kopftücher tragen und ihre Töchter und Frauen nicht dazu verpflichten.

Das Gutachten zitiert auch radikale Positionen innerhalb der islamischen Lehre, die noch weiter gehen und sogar auch in der Gesichtsverschleierung ein religiöses Gebot sehen. Auch wenn das Gutachten von dieser extremen Position abrät, bleibt die Frage, warum dieses nicht auch die gemäßigten Positionen zitiert. (…)

Durch die einseitige Parteinahme für eine bestimmte Position wird das Kopftuch pauschal zum streng verpflichtenden Gebot erklärt. Dies lässt Musliminnen keine Wahl mehr. Kein Kopftuch würde nach diesem Gutachten heißen, dass die Frau, die kein Kopftuch trägt, in großer Sünde leben würde und dass ihre Religiosität defizitär sei. Nimmt man an, dass etwa 75 Prozent der muslimischen Frauen in Österreich kein Kopftuch tragen, dann führt diese ‚Schubladisierung‘ muslimischer Frauen durch das Gutachten der IGGiÖ dazu, die Mehrheit der in Österreich lebenden Musliminnen als schlechte Gläubige zu diffamieren.“ (Mouhannad Khorchide: „Nein zur Spaltung der Muslime, Herr Mufti!“)

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