Deutschland: Asylrecht für schwule Flüchtlinge aus Marokko

marokko_gayDas Verwaltungsgericht Düsseldorf begründete seine Entscheidung mit der Homosexuellenverfolgung in dem Maghreb-Land, das zum ‚sicheren Herkunftsstaat‘ erklärt werden soll. In einem Urteil vom 26. September (23 K 4809/16.A, PDF) hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, einen jungen schwulen Mann aus Marokko als Flüchtling anzuerkennen. In dem Land, das nach dem Willen der Großen Koalition schnellstmöglich zum ‚sicheren Herkunftsstaat‘ erklärt werden soll, droht Homosexuellen nach Auffassung des Gerichts eine Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Entsprechend hatte bereits das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im November 2015 in dem Fall eines anderen schwulen Flüchtlings entschieden. (…)

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist erfreulich deutlich: Die in Marokko für gleichgeschlechtlichen Sex drohende Freiheitsstrafe, die auch tatsächlich verhängt wird, sei als ‚unverhältnismäßige und diskriminierende Bestrafung zu betrachten und stellt damit eine relevante Verfolgungshandlung dar‘, befand Einzelrichter Oliver Röhr. ‚Entsprechend ist davon auszugehen, dass Personen, die ihre Homosexualität in Marokko offen ausleben, mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung und Bestrafung ausgesetzt sind.‘ Versteckspielen sei keine Alternative, so das Verwaltungsgericht unter Berufung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs: ‚Ob diese Gefahr dadurch verringert werden könnte, dass die Homosexualität nicht offen ausgelebt wird, ist hingegen unbeachtlich. Denn nach der genannten Rechtsprechung kann gerade nicht verlangt werden, dass die sexuelle Identität geheim gehalten oder besondere Zurückhaltung beim Ausleben der sexuellen Ausrichtung geübt wird.‘“

(Gericht: „Schwule Flüchtlinge aus Marokko haben Anrecht auf Asyl“)

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