„Das Oberlandesgericht der Stadt Bamberg erklärte eine Ehe zwischen einem erwachsenen Mann und einem 14-jährigen Mädchen für rechtsgültig. Damit ist das islamische Recht auch in Deutschland angekommen. (…) Der in Syrien geschlossene Ehevertrag wurde von den Richtern anerkennt, nachdem diese das syrische Eherecht ausgiebig studiert hatten. ‚Eine in Syrien nach syrischem Eheschließungsrecht wirksam geschlossene Ehe einer zum Eheschließungszeitpunkt 14-Jährigen mit einem Volljährigen ist als wirksam anzuerkennen, wenn die Ehegatten der sunnitischen Glaubensrichtung angehören und die Ehe bereits vollzogen ist.‘“
(Stefan Groß: „Kinderehe nach Islam-Recht in Deutschland erlaubt“. Obwohl stets behauptet wird, Syrien sei ein ‚säkularer‘ Staat, gilt im Ehe- und Familienrecht für Muslime die Scharia.)