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Synagogen-Brandstifter weiter auf freiem Fuß

Von Florian Markl

Vergangenen Februar sorgte ein Urteil des Amtsgerichts Wuppertal für Kopfschütteln. Drei Palästinenser mussten sich wegen schwerer Brandstiftung verantworten, nachdem sie während des Gaza-Krieges im Sommer 2014 die Wuppertaler Synagoge mit Brandsätzen attackiert hatten. Die drei Männer wurden verurteilt, aber das Gericht vermochte in der Tat keinen antisemitischen Akt zu erkennen. Obwohl ein jüdisches Gotteshaus zum Ziel des Anschlags geworden sei, habe es „keine Anhaltspunkte für eine antisemitische Tat“ gegeben.

Im Berufungsprozess wurde nun das Strafmaß für zwei der drei Täter erhöht. (Gegen den dritten, zum Tatzeitpunkt noch minderjährigen, wird erst kommenden Monat verhandelt.)

Obwohl der Anschlag nur relativ geringen Sachschaden hervorgerufen hatte, waren seine Auswirkungen auf die Wuppertaler jüdische Gemeinde gravierend. Wie deren Vorsteher, Leonid Goldberg, dem Spiegel erzählte, war man vor dem Anschlag „stolz darauf, dass unsere Synagoge nicht bewacht wurde“, man hatte „sogar ausdrücklich darauf verzichtet“. Diese Zeiten sind vorüber. Nun sind vor dem Gebäude tagsüber bewaffnete Sicherheitskräfte postiert, nachts wird der Eingang von einem Streifenwagen bewacht. Viele Gemeindemitglieder, so Goldberg, hätten Angst, einige redeten vom Auswandern.

Die Täter bleiben indes auf freiem Fuß: auch im Berufungsverfahren kamen sie mit Bewährungsstrafen davon.

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